GdP
28.09.2026
DP - Oktober 2026
DP - DEUTSCHE POLIZEI
Mit ihren zwölf Grundsätzen zur digitalen Souveränität geht die GdP in die Tiefe. Sie stattet einen bislang meist nur abstrakt verwendeten Begriff mit konkreten Anforderungen aus. Digitale Souveränität bedeutet nicht lediglich, dass Polizeidaten auf Servern in Deutschland oder Europa gespeichert werden. Sie umfasst die vollständige rechtliche, technische und organisatorische Kontrolle über die von der Polizei erhobenen, sichergestellten und verarbeiteten Daten sowie über die IT-Systeme, mit denen diese Daten gespeichert, ausgewertet und verknüpft werden. Die einzelnen Punkte bilden dabei einen zusammenhängenden Rahmen. Dieser lässt erkennen, dass digitale Souveränität niemals nur durch eine einzelne Maßnahme erreicht werden kann.
Der besondere Wert dieser Grundsätze besteht darin, dass sie die digitale Souveränität für den Polizeibereich erstmals als konkrete und überprüfbare Anforderung an Beschaffung, Betrieb und Architektur kritischer IT-Systeme beschreiben. Damit wird zugleich ein Maßstab geschaffen, an dem sich künftig prüfen lässt, ob eine technische Lösung tatsächlich unter ausreichender staatlicher Kontrolle steht oder ob lediglich einzelne formale Sicherheits- und Datenschutzanforderungen erfüllt werden.
