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24.06.2024

Wertschätzung sieht anders aus!
Wer will da noch Polizist in Bremen werden?

Pressemitteilung Innenpolitik

Wertschätzung zeigt sich nicht nur in höherer Besoldung, sondern auch in Lob und in der Anerkennung von Leistung. Doch das ist nicht alles. Natürlich gehören dazu auch Wohlwollen, Aufmerksamkeit, Freundlichkeit und Fairness. Wenn es um die Attraktivität als Arbeitgeber für künftige Polizisten geht werden Bremer Politiker, bis hin zum Bürgermeister, nicht müde auf diese Eigenschaften hinzuweisen.

Wer von Wertschätzung spricht, sollte sie als Dienstherr allerdings auch leben!

Denn die Wirklichkeit sieht anders aus. Bremen ist als Dienstherr verpflichtet, mindestens eine vom Bundesverfassungsgericht festgelegte Besoldung zu zahlen. So muss die Eingangsbesoldung in der untersten Besoldungsgruppe und der niedrigsten Erfahrungsstufe für eine vierköpfige Familie 115 Prozent des sozialhilferechtlichen Existenzminimums betragen. 

Mit der Besoldungsanpassung zum 1. Dezember 2022 wurden diese Vorgaben erreicht. Aber nur für den Monat Dezember und nicht für die ersten elf Monate und auch nur, weil ein Zuschlag eingerechnet wurde, der vom Partnereinkommen abhängig ist. 

Wir hatten in dieser Sache diverse Diskussionen mit dem Senat. Er hält an seiner Einschätzung fest, dass die Besoldung 2022 verfassungskonform ist. Wir sehen das anders. Nun könnte man das Problem einfach mit einer Musterklage klären. 

Nicht so der Senat. Er zwingt jede Beamtin und jeden Beamten in einen individuellen Rechtsstreit bis hin zum Verwaltungsgericht. Jetzt wurden eingelegte Widersprüche gegen den Ablehnungsbescheid durch ein noch nicht einmal unterschriebenes Serienschreiben abgelehnt, ohne zuvor die Begründung für den Widerspruch von den Kolleginnen und Kollegen anzufordern.

Zu allem Überfluss wurde der ablehnende Widerspruchsbescheid am 22. Juni 2024, also mit Beginn der Sommerferien zugestellt. Ein Zufall? Wer soll das glauben? Natürlich wird die Rechtsposition unserer Kolleginnen und Kollegen dadurch massiv reduziert, denn durch die Urlaubszeit wird es in einigen Fällen nicht möglich sein, rechtzeitig die Klage vor dem Verwaltungsgericht einzureichen. 

Wir erwarten vom Senator für Finanzen, dass er dem Vorgehen der Performa Nord ein Ende setzt und die erlassenen Widerspruchsbescheide wieder aufhebt.

Wertschätzung sieht anders aus. Eine Besoldung, die man sich vor dem Verwaltungsgericht einklagen muss und die niedrigste Polizeizulage in der Republik. Wer will da noch Polizist in Bremen werden?
Heinfried Keithahn, Geschäftsführender Landesvorstand

Weitere Informationen für unsere Mitglieder unter:

https://www.gdp.de/bremen/de/mediathek/wissenswertes/verfahrensstand2022