Versicherungsleistung
Versicherungsschutz
Diensthaftpflicht-Regressversicherung
Versichert sind alle im aktiven Dienst stehenden Mitglieder. Hundertprozentige Sicherheit gibt es in keinem Beruf; auch bei der Polizei nicht. Jedem Polizeibeschäftigten kann im Dienst ein Missgeschick unterlaufen.
Zum Umfang der bestehenden Diensthaftpflicht-Regressversicherung gehört es, die im aktiven Dienst stehenden Mitglieder der GdP vor Rückgriffs- und Haftpflichtansprüchen des Bundes beziehungsweise der Länder aus Schäden, die die versicherten Polizeiangehörigen im Dienst (grob fahrlässig) anrichten, zu schützen.
Wichtig zu jedem Schadenfall: Den Personalrat einschalten!
Es bestehen ab 01.01.2024 folgende Deckungssummen:
10.000.000 € | pauschal für Personen- und Sachschäden |
100.000 € | für Vermögensschäden |
100.000 € | für Schäden durch Abhandenkommen von Dienstschlüsseln/Codekarten |
52.000 € | für Schäden an Kfz durch Fahrzeugpflege- und Wartungsarbeiten |
50.000 € | für Schäden durch Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum |
50.000 € | für Schäden durch Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen |
5.000 € | für Schäden durch Abhandenkommen von sichergestellten/beschlagnahmten Gegenständen |
2.000 € | für Schäden durch Abhandenkommen von Verwarnungsblöcken |
Auch für das berechtigte dienstliche und außerdienstliche Führen und Benutzen sämtlicher vom Dienstherrn zu Dienstzwecken zur Verfügung gestellten Dienstwaffen (Schusswaffen und Reizstoffsprühgeräte sowie sonstige Waffen – Hieb-, Stoß-, Stich- und Schlagwaffen, Elektroschockgeräte/Taser unter anderem) gewährt unser Versicherer Versicherungsschutz.
Voraussetzung für diese Leistung ist, dass die dienstlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes/Bundes greifen, der außerdienstliche Bereich umfasst ist und die jeweiligen Voraussetzungen vom GdP-Mitglied erfüllt werden.
Abhandenkommensschäden, die im Zusammenhang mit der Auskleidung beim Ausscheiden aus dem Polizeidienst erkannt werden, sind nicht versichert.
Dienstfahrzeug-Regressversicherung
Bei Regressforderungen des Dienstherrn, die sich durch Schäden an den Dienstfahrzeugen, -booten, -hunden, -pferden und -luftfahrzeugen (bemannt) sowie ferngesteuerten unbemannten dienstlichen Luftfahrzeugen (Drohnen) ergeben.
Es bestehen ab 01. Januar 2024 folgende Deckungssummen:
250.000 € | für Sach- und Vermögensschäden |
Bei Regressforderungen des Dienstherrn, bei Schäden durch Dienstfahrzeugen, -booten, -hunden, -pferden,-luftfahrzeugen (bemannt) sowie ferngesteuerten unbemannten dienstlichen Luftfahrzeugen (Drohnen).
Es bestehen ab 01. Januar 2024 folgende Deckungssummen:
1.000.000 € | pauschal für Personen-, Sach. und Vermögensschäden |
Den oben genannten Haftpflichtversicherungen liegen die jeweils gültigen Fassungen der Allgemeinen Haftpflicht-Bedingungen (AHB), der Besonderen Bedingungen, Risikobeschreibungen und Erläuterungen zur Haftpflichtversicherung sowie der Allgemeinen Vertragsbestimmungen der PVAG Polizeiversicherungs-AG zugrunde.
Regressschutz
Ein Polizeibeamter haftet nicht persönlich, sondern der Staat oder die Körperschaft, bei der der Beamte im Dienst steht. Den Schaden zahlt also erst einmal der Dienstherr. Wenn der Beamte vorsätzlich oder grob fahrlässig den Schaden herbeiführt, fordert der Dienstherr den bezahlten Schaden zurück. Dieser sogenannte Regress ist im Landesbeamtengesetz geregelt. Gegen solche Rückgriffe sind GdP-Mitglieder bestens geschützt. Im Mitgliedsbeitrag sind zwei Regressversicherungen enthalten. War das Handeln wirklich grobfahrlässig, wird die Forderung des Dienstherrn bezahlt.
Jedem kann im Dienst ein Fehler unterlaufen. Gegen allgemeine Rückgriffe des Dienstherrn schützt die Diensthaftpflicht-Regressversicherung – zum Beispiel bei Beschädigung von Ausrüstungsgegenständen.
Die Regress-Haftpflichtversicherung schützt gegen Regressforderungen, die sich aus dem Führen von Dienstfahrzeugen, -booten, -hubschraubern und aus dem Führen von Polizeihunden und -pferden ergeben.
Gibt es Zweifel daran, ob der geforderte Regress berechtigt ist, helfen wir unseren Mitgliedern gegen den Bescheid vorzugehen.
Unfall-Versicherung
– innerhalb oder außerhalb des Dienstes -
Durch die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft der Polizei ist jedes Mitglied auch gegen Unfall versichert. Dem Unfallversicherungsvertrag liegt die jeweils gültige Fassung der Allgemeinen Bedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung, der Besonderen und Zusatz-Bedingungen der SIGNAL IDUNA (AB GUV) zugrunde. Der Versicherungsschutz erstreckt sich innerhalb und außerhalb des Dienstes weltweit mit folgenden Summen:
3.000 € | für den Todesfall |
4.000 € | für den Invaliditätsfall mit Progression 250 % |
9.000 € | bei gewaltsamen Tod im Dienst durch eine vorsätzliche Straftat eines Dritten |
5.000 € | Bergungskosten |
5.000 € | kosmetische Operationen |
500 € | Kurkosten/ Rehakosten |
Sollten Sie weitere Informationen benötigen oder Rückfragen haben, so steht Ihnen unsere Ansprechpartnerin unserer Organisations- und Servicegesellschaft (OSG) telefonisch oder per E-Mail gerne zur Verfügung.
Beitragsfreie Anwartschaftsversicherung
Für die Dauer der freien Heilfürsorge ist im GdP-Mitgliedsbeitrag eine beitragsfreie Anwartschaftsversicherung bei der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. enthalten.
Sterbegeldbeihilfe
- beim Tod eines Mitgliedes oder seines Ehepartners -
Trauerfälle kosten Geld. Und zwar nicht wenig Geld. Auch hier steht die GdP ihren Mitgliedern und ihren Ehegatten bei. Mit 500 Euro Sterbegeldbeihilfe bei Tod des Mitgliedes und 350 Euro beim Tod des Ehepartners. Eine Leistung, die ebenfalls schon im Beitrag enthalten ist.
Unser zuverlässiger Partner in Versicherungsfragen
Deine Sicherheit steht für uns an oberster Stelle. Daher vertrauen wir diesen wichtigen Baustein nicht irgendwem an. Als GdP-Mitglied bist du über „unsere“ Polizeiversicherung abgesichert.
Hier erfährst du mehr: Deine Polizeiversicherung
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